﻿{"id":5019,"date":"2011-02-16T10:34:31","date_gmt":"2011-02-16T08:34:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kradblog.de\/?p=5019"},"modified":"2011-02-16T12:19:06","modified_gmt":"2011-02-16T10:19:06","slug":"fahrerlaubnis-wechsel-dich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kradblog.de\/?p=5019","title":{"rendered":"Fahrerlaubnis wechsel Dich&#8230;"},"content":{"rendered":"<p>alle paar Jahre wieder dreht sich das EU Karussel in Bruessel und beschert eine lustige Aenderung der Fahrerlaubnisverordnung ((zuletzt 2003)) und die einzelnen Mitgliedsstaaten haben die neue Regelung in nationales Recht umzusetzen. Natuerlich liegen zwischen so einem EU Beschluss, dessen Ausarbeitung und der Umsetzung mitunter Jahre und Deutschland setzt wie immer, auf den letzten Druecker um. Was also aendert sich durch die &#8222;<a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF\" target=\"_blank\">Richtlinie 2006\/126\/EG<\/a>&#8220; vom 20. Dez. 2006 ((kein Witz 2006))? Es gibt neue Fahrerlaubnisklassen, neue Einschluesse und Befristungen, manches kommt dazu, manches faellt weg. Die Aenderungen treten erst zum 19.01.2013 in Kraft, auch wenn die Aenderungsbeschluesse auf den 07.01.2011 datiert sind.<\/p>\n<p>Interessant ist die Aenderung der Klasse A1 mit dem Wegfall der Drosselung auf 80 km\/h. Welche Konsequenz das allerdings auf die Versicherungskosten hat, wird sich zeigen, denn bis dato liegen zwischen 125er offen und gedrosselt mehrere Hundert Euro fuer die Haftpflichtversicherung. Sollten nun die Versicherungen fuer alle 125er auf bis zu 700.- EUR\/Jahr steigen, das gaebe ein boeses Eerwachen bei so manchem &#8222;Hobbybiker&#8220; mit altem 3er Lappen, der mit seiner lederbefransten Chinachopperimitation einen auf dicke Hose macht. Warten wir es mal ab.<\/p>\n<p><strong>Fahrerlaubnisklasse A<\/strong><br \/>\nMindestalter fuer den direkten Einstieg wurde auf 24 Jahre geaendert  ((vorher 25)) und beim Aufstieg von Klasse A2 nach A der Besitz der  Klasse A2 fuer mindestens 2 Jahre ((ergo Mindestalter 20)). Es duerfen keine Anhaenger mehr gezogen werden ((wenn der Fuehrerschein nach dem Stichtag ausgestellt wurde)).<\/p>\n<p><strong>Fahrerlaubnisklasse A1<\/strong><br \/>\nDie Begrenzung der Hoechstgeschwindigkeit auf 80 km\/h entfaellt fuer Fahrer unter 18 Jahren. Man muss also nicht mehr bis zu 2 Jahre ((wenn man den Schein mit 16 Jahren erwarb)) gedrosselt fahren. Unveraendert ist jedoch die Beschraenkung auf max. 125 ccm und 11 kW. Das Leistungsgewicht liegt bei max. 0.1kW\/kg. Entgegen einiger Geruechte wird diese FE-Klasse nicht in den PKW Schein ((B)) inkludiert. Mindestalter 16 Jahre.<\/p>\n<p><strong>Fahrerlaubnisklasse<\/strong><strong> A2<\/strong><br \/>\nDer A-beschraenkt in neuem Gewand. Maximal 34 kW ((50 PS)) bei einem Leistungsgewicht von 0.2 kW\/kg duerfen bewegt werden. Wenn eine Drossel verwendet wird um die maximale kW Zahl zu erreichen, darf der originale Leistung nicht mehr als das Doppelte betragen. Einfacher: Keine kastrierte Hayabusa mehr moeglich. Mindestalter 18 Jahre.<\/p>\n<p><strong>Fahrerlaubnisklasse<\/strong><strong> AM<\/strong><br \/>\nDer\u00a0 Klasse M und S Zwitter. Hier sind alle 2- und 3- raedrigen Fahzeuge und &#8222;Miniautos&#8220; ((Leichtkraftfahrzeuge)) zusammengefasst. Hubraum maximal 50 ccm und 4 kW mit einer vmax 45 km\/h sind als Eckdaten definiert. Mindestalter 16 Jahre.<\/p>\n<p><strong>Fahrerlaubnisklasse B1<\/strong><br \/>\nWird NICHT eingefuehrt, also nix mit Autofahren ab 16.<\/p>\n<p><strong>Dreiradfahrer \/ Trikes ((nicht Gespanne!))<\/strong><br \/>\nBis dato reichte ein Klasse B Schein ((PKW)) zum fuehren so eines Gefaehrts, wer seine PKW Fahrerlaubnis vor der Aenderung erwirbt, darf also so einen rollenden\u00a0 Gynaekologenstuhl lenken. Nach der Aenderung nur noch mit Klasse A zu fahren. Voellig Schwachsinnig .. aber das ist nicht das Thema. Es duerfen ausserdem keine Anhaenger mehr gezogen werden ((wenn der Fuehrerschein nach dem Stichtag ausgestellt wurde)) und das Mindestalter zum Fuehren eines Trikes liegt bei 21 Jahren.<\/p>\n<p><strong>Zweiklassengesellschaft<\/strong><br \/>\nWenn man die Fahrerlaubnisklasse A1 besitzt, ist es moeglich nach 2 Jahren die  Fahrerlaubnisklasse A2 durch das ablegen einer praktischen Pruefung zu erlangen. Auch von\u00a0 A2 nach A ((der offene A oder A unbeschraenkt)) wird eine praktische Pruefung gefordert. Der Umstieg von A1 auf A bedingt die praktische, als auch die theroretische Pruefung.<br \/>\n<strong><br \/>\nSonderfall &#8222;alter 3er&#8220;<\/strong><br \/>\nWer die Fahrerlaubnis der Klasse B vor dem 01.04.1980 erwarb, der darf Leichtkraftraeder mit max. 125ccm fuehren ((seit je her ohne Drossel auf 80 km\/h)). Nun kann der Inhaber vermittels des ablegenss einer praktischen Pruefung daraus die Fahrerlaubnisklasse A2 machen.<br \/>\n<strong><\/strong><br \/>\n<strong>Befristung und Umtausch<br \/>\n<\/strong>Neue Fuehrerscheine sind 15 Jahre gueltig und muessen dann umgetauscht werden. Keine Pruefung, aerztliches Gutachten, etc. notwendig.<br \/>\nAlte Fuehrerscheine muessen bis 2033 umgetauscht werden und unterliegen dann auch der 15 Jahres Befristung.<\/p>\n<p><strong>Inkludierte Fahrerlaubnisklassen<br \/>\n<\/strong>FE-Klasse A enthaelt AM, A1 und A2<br \/>\nFE-Klasse A1 enthaelt Klasse AM<br \/>\nFE-Klasse A2 enthaelt Klasse A1 und AM<br \/>\nFE-Klasse B enthaelt Klasse AM und L<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>alle paar Jahre wieder dreht sich das EU Karussel in Bruessel und beschert eine lustige Aenderung der Fahrerlaubnisverordnung ((zuletzt 2003)) und die einzelnen Mitgliedsstaaten haben die neue Regelung in nationales Recht umzusetzen. 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