Winterreifenpflicht vs. Realitaet…

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S.  42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Somit gilt fuer zweiraedrige Kraftfahrzeuge eine Winterreifenpflicht? Also ein verpflichtende Nutzung ((eben bei Glatteis, Schnee, Schneematsch)) von geeigneten Reifen ((wahlweise Winterreifen, M & S oder Ganzjahresreifen)). Oder sollte man weitersuchen?

Wir betrachten also mal die Richtlinie 92/23/EWG welche definiert, welche Art Kraftfahrzeuge denn im Sinne der Verordnung aufgefuehrt sind.

Im Sinne dieser Richtlinie – sind “Reifen” neue Luftreifen für Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates; E/ECE/TRANS/505 Dokument der UN-Wirtschaftskommission für Europa E/ECE/324 E/ECE/TRANS/505 aa a s Rev. 1/Add. 29 vom 1. 4. 1975 und Änderungen 01, 02 und Ergänzungen. Dokument der UN-Wirtschaftskommission für Europa E/ECE/324 E/ECE/TRANS/505 aa a s Rev. 1/Add. 53 und Ergänzungen. Dokument der UN-Wirtschaftskommission für Europa E/ECE/324 E/ECE/TRANS/505 aa a s Rev. 1/Add. 63 und Ergänzungen.
– sind “Fahrzeuge” alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates;
– ist “Hersteller” der Inhaber der Fabrik- oder Handelsmarke für Fahrzeuge oder Reifen.

Aha, weiter zu Richtlinie 70/156/EWG:

Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten – mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug – und Arbeitsmaschinen – alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger .

Und wo ist nun das Zweirad? Also doch keine Pflicht fuer Kraeder oder einfach eine “das weiss man doch, dass es fuer alle gilt”-Regel? Nein, wenn es nicht explizit genannt ist,  dann faellt es nicht darunter, fertig aus. Merke: wenn es nicht verboten ist, so ist es erlaubt. Ich bin gespannt wie falshc ich mit meiner Idee liege. Entweder Kraftraeder fallen nicht in diese Regelung oder man darf sie nur mit PKW Reifen fahren, denn diese sind in der Richtlinie definiert. Da man aber an keinem ((handelsueblichen)) Kraftrad PKW Reifen montieren kann und darf, scheidet diese Variante wohl eher aus.

3 Kommentare

  1. Vorneweg zu Fußnote 3: Krafträder mit Beiwagen sind sehr wohl auch noch Krafträder, oft mit PKW-Bereifung unterwegs und da auch in (Klein)Serie gefertigt schon so was wie “handelsüblich”

    Und es gibt M+S-Reifen für Kräder. TKC80, um nur einen zu nennen, den Du auch schon gefahren hast. Der maschinenbäuerinsche Heidenau K60 gibt es auch in einer M+S-Variante. Und mit weniger würde ich mit dem Krad bei Glatteis, Schnee o.ä. gar nicht los wollen. Und mit mehr darf man nicht, Spikes sind hierzulande unzulässig. Tu felix skandinavia…

  2. Gut, Gespanne sind handelsueblich aber nicht nennenswert unterwegs, leider … hm, mal bei mobile schauen.
    Das es ein paar wenige M&S Reifen gibt weiss ich, TKC und K60snow sind Paradebeispiele. Aber z.B. Anakee waere ein prima Kandidat, toll bei Kaelte und Naesse und mit dem wuerde ich auf Schnee fahren wollen und so wie ich das interpretiere, koennte ich das auch. Aber im Grunde moechte ich hinterfragen, gilt diese “Winterreifenpflicht” ueberhaupt fuer Kraftraeder oder gilt fuer diese weiter der gesunde Menschenverstand?

  3. Also ohne deine Ausführungen und Quellen zu überprüfen oder zu hinterfragen würde ich sagen: Von der Regelung betroffene Fahrzeuge = mind. 4 Räder, unsere Moppeds = 2 Räder. Folglich keine Winterreifenpflicht für Motorräder. Zumindest nicht gemäß der von dier genannten Richtlinien.

    Übrigens bin ich bisher nur ein einziges mal bei Schnee ohne Winterreifen gefahren (miter Dose) und da gings ab in Graben. Käme mir also eh nicht in den Sinn im Winter mit Sommerreifen rumzufahren. (im Sommer mit Winterreifen hingegen schon…*pfeif*)

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