Gut behütet oder nicht?…

Ist mein neu gekaufter Helm ueberhaupt zugelassen wenn Exx im Helm eingenaeht ist oder muss Exy drin sein?

e[nummer] gibt an, wo die Pruefung erfolgte und in welchem Land damit die Homologation / Bauartgenehmigung nach ECE Norm erfolgte.

In D gibt es, entgegen landlaeufiger Meinung,  keine Einschraenkung. Man darf mit <geeignetem Helm> fahren, nicht geeignet sind BW Helme, Feuerwehrhelm, Bauschutzhelm, Wehrmachtshelme und deren Nachbauten, etc….

Warum gibts das in D nicht?

Eigentlich eine ganz lustige Geschichte. Es begab sich irgendwann Anfang der 90er Jahre, als man die DIN ((DIN 4848)) gegen ECE ((ECE-22)) Verordnung tauschen wollte und schon unter Dach und Fach hatte.

Nun stellte irgendein Schlaumeier fest, dass kein Kradmelder oder Polizist mit seiner dienstlich gestellten Uniform diesen Anspruch erfuellt und so wurde die Regelung gegen die Formulierung: “geeigneter Helm” getauscht. Diese “Uebergangsregelung” ((eigentlich 2 Ausnahmeverordnungen)) ist immer noch in Kraft, das ist auch der Grund, warum im Prinzip Braincaps zugelassen sind.

Aber! seit etwa 1 oder 2 Jahren wurde “geeigneter Helm” so definiert in den Kommentaren der STVZO und STVO, dass der Helm geeignet sein muss, die Ohren und den Nacken zu schuetzen. Und aus dem Grund kann ein Fahren mit Braincap (jedenfalls momentan) als Fahren ohne Helm geahndet werden.

Die Nummer hinter dem E/e gibt an, in welchem Land geprueft und zugelassen wurde:

1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
37 Türkei
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland

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