Willkommen in der Willkür…

Ich verstehe durchaus, dass aktuell jeder Verunfallte, egal ob Haushalt, Strassenverkehr, Unglück oder Gewalttat eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser darstellt. Kein Kradfahrer zieht los und denkt sich, “Mann, das wär nun schon geil, heute mal so richtig fett über den Haufen gefahren werden.

Entweder das Fahren ist ohne triftigen Grund verboten, egal ob mit PKW, LKW oder Krad oder es ist es nicht. Und diese Gründe sind ja auch wunderbar gelistet in Bayern.

Für manche ist das Kraftrad die einzige Mobilität neben ÖPNV mit 11 cm Abstand zum Nachbarn und für ein Verbot, muss es eben immer eine Rechtsgrundlage geben. Einfach raus zu rotzen, Mopped ist untersagt, schreit geradezu nach willkürlichen, nicht haltbaren aber von übereifrigen Polizisten umzusetzender Handlung. Und jetzt kommt mir bitte keiner mit Gefahrenabwehr solange Radfahrer ohne Helm über die Landstrassen eiern.

Wir erinnern uns, erst vorgestern hatte die Polizei in Sachsen am Cospudener See kontrolliert, ob man den 5 km Abstand zu seinem Wohnort nicht überschritten habe. Diese 5 km Ansage kam von der dortigen Polizeiführung und hatte keinerlei rechtliche Grundlage, ein Willkürakt, die Dutzenden eine Strafanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz einbrachte.

Nun wäre es schön, wenn es für die Angezeigten keine weiteren Konsequenzen hätte. Am Arsch, statt Strafanzeigen gehen nun “Prüffälle” an die Staatsanwaltschaft. .. vielleicht standen ja 1 Beschuldigter und 2 Polizisten zu nahe, dann wäre der Bürger wieder der Depp. Eine einmal auf den Weg gebrachte Aktion der Polizei ist halt nicht einfach zu stoppen, jetzt läuft der komplette Verwaltungsakt bis zum bitteren Ende durch. Ohne das der Einsatzleiter oder sein Personal degradiert, bespuckt, ausgelacht oder wenigstens mit Disziplinarmassnahmen dafür gemassregelt werden.
Das spätere zurückrudern zeigt ganz klar, hier wurden Unschuldige verfolgt und angezeigt und zur Verantwortung gezogen wurde anscheinend keiner. Am wenigsten der Urheber dieser bodenlosen 5 km Regel.

Keine Frage, die Regeln des gesunden Menschenverstandes und der Abstand zur Risikominimierung sind einzuhalten. Was aber nicht geht, sind Beamte, die in ihrer heillosen Überforderung und in hilflosem Aktionismus plötzlich Regeln entwerfen, die weder irgendwo nachzulesen sind, noch rechtlich haltbar sind. Ohne Angabe von Rechtsgrundlagen, die jeder aus öffentlich zugänglichen Quellen erlangen kann, plötzlich Verordnungen, Verbote, Untersagungen hinaus zu poltern, ist grossen Pfui. Ganz grosses Pfui.

Eine Folge der Coronakrise, wird eine Flut von Strafanzeigen, Feststellungsklagen und Klagen auf Schadenersatz sein. Die Gerichte werden auf Jahre damit beschäftigt während sich die Wirtschaft nur langsam erholt. Und mit was, mit Recht.

Wenn man dem mündigen Kradfahrer nicht zutraut, dass er umsichtig(er) fährt, seine 1-2 Stunden Auszeit in diesen Tagen genauso benötigt wie der Radler, der Wanderer und der Familienvater, der die Sippe an den See schuckert, damit die Rotzlöffel sich mal auspowern und daheim nicht alles in Schutt und Asche legen, dann können wir einpacken. Ja, weist darauf hin, dass man als Kradfahrer im Strassenverkehr eventuell der Unterlegene ist, dass die meisten Unfälle passieren, weil man einfach übersehen wurde aber schiesst um Himmels Willen nicht permanent über das Ziel hinaus. Wir alle wollen gesund aus der Nummer rauskommen, gesund in Körper und Geist.

Nochmal spielt dann keiner bei dieser gross angelegten Risikopartie mit, welches Land schafft es am schnellsten sich wirtschaftlich an die Wand zu fahren. Wenn nach der ersten Lockerung, aus irgendwelchen Gründen nochmal, dann vielleicht sogar extremer in die Grundrechte und Freiheiten eingegriffen wird, braucht man Menschen die mitmachen. Und die bekommt man nicht, wenn man vorher gegen jede Vernunft und gegen geltendes Recht, Bürger zu Straftätern denunziert.

Das erreichen von einem Erholungsgebiet und/oder das Fahren mit dem Kraftrad ist der triftige Grund nach der Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 Punkt 5 Abs. g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung… um mit dem Krad zum Wald oder an den See oder einfach um den Block zu fahren, damit man keinen Lagerkoller bekommt.

4 Kommentare

  1. Du hast in vielen Punkten recht.
    Allerdings ist die Rechtslage in Bayern so, dass alle Spazierfahrten (Mopped und Auto) verboten sind, da muss die Polizei nicht groß interpretieren.
    Wie sinnvoll eine solche Regelung ist, steht auf einem anderen Blatt.

  2. Wer auch immer sich da beschwert, er hat am 21. Märzr 2020 wohl nicht in die Tageszeitung geschaut. Vielleicht hat er auch keine? Dann hat er aber nicht ins TV geschaut (vielleicht weil das Lügenpresse ist?) und auf YT gab’s gerade zu viele Querly-Videos um sich anderweitig zu informieren.

    Die Allgemeinverfügung für Bayern in Wort und Bild:

    https://www.600ccm.info/1/200322/Ich_bleibe_daheim_-_freiwillig#allgemeinverfuegung

    Daraus zitiert:

    […] 4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. […]

    Unter 5. werden triftige Gründe definiert. Das vom Künstler des Bildes erwähnte »fahren mit Autos in die Berge und an Seen« ist nicht erwähnt. 😉

  3. @x-fish
    ich gehe dennoch davon aus, dass das kradieren in die landschaft einen triftigen grund in sich darstellt. bewegung und freizeitgestaltung. nicht jeder geht gern joggen oder wandern. manche (ich) fahren einfach gerne ein stuenderl durch die walachei und sind davon entspannt und erfrischt.
    es geht mir darum, dass der triftige grund schon arg eng gesteckt erscheint, waehrend andere sich um den ganzen kram einen scheiss scheren und party machen. vielleicht ist es auch einfach ein lagerkoller, der mich so aufgehen laesst.

  4. @phil:

    Das mit der Nicht-Gruppenbildung scheint für manche ein echtes Problem zu sein. Sie sind alleine nicht überlebensfähig. Wieso sie dann ein Motorrad haben und keinen Siebensitzer ist mir zwar nicht ganz klar, aber vielleicht kommen sie auch noch drauf. 😀

    Wie ich zu der Aussage komme: Ich bin in Facebook-Gruppen aktiv, in Foren und verfolge auch einige Blogs. Man »lässt sich keine per Grundgesetz zugesicherten Rechte verbieten« ist da der Standpunkt von einigen und die johlende Menge stimmt zu. Schuld ist mal »die Bundesregierung«, mal »die EU« oder »der Chinese«. Man verabredet sich zum Treffen an »widerrechtlich geschlossenen Motorradtreffpunkten« mit der Intension »es denen da oben zu zeigen«.

    Das hat nichts mehr mit »ich habe Lagerkoller daheim« zu tun (den verspüre ich nach einer Woche im lange geplanten Osterurlaub bei schönstem Wetter auch gerade irgendwie im kleinen, linken Zeh), das hat was mit Wahrnehmung, in seiner eigenen Blase zu leben und Egoismus zu tun.

    Somit gibt es – wie üblich – nicht die Gruppe »die bösen Motorradfahrer« sondern Splittergruppen, welche eben andere Ziele aufgrund von anderen »Berechtigungen« verfolgen. Leider.

    Im Saarland ist »ziellos mit dem Motorrad fahren« (ich bin gerade ein wenig ironisch) als Sport eingestuft worden. Sport darf man machen, also darf man im Saarland mit dem Motorrad fahren. Wenn es einheitliche Regelungen gäbe, wäre der Frust bei manchen wohl weniger ausgeprägt.

    Was aber bemerkenswert ist: Selbst die, die fahren dürfen (zumindest mal ist ein SLS im Kennzeichen im Forenprofil) schimpfen über »die Ausgangssperren für Motorradfahrer«… Dabei sind sie doch gar nicht betroffen? Man muss manches nicht verstehen… Aber vielleicht sind sie ja auch nach Bayern umgezogen und haben ihr SLS behalten? 😉

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.