Dinge, die ich über die Fahrerlaubnisklasse AM nicht wusste…

hätte mich gestern jemand gefragt, was ich so über die einzelnen Fahrerlaubnisklassen weiss, ich hätte von A1 bis A und B neben ihrer nationalen Besonderheiten und Schlüssel recht gut abgeschnitten. Bei C und seinen Kumpels wird es dann so eng wie bei D. Aber bei AM hätte ich mich blamiert.

Was darf man mit der Klasse AM denn fahren?

  • Zweirädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50ccm bzw. 4kW.
  • Dreirädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50ccm bzw. 4kW.
  • Vierrädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50ccm bzw. 4kW und einer Leermasse von höchstens 350 kg.

Und hier gibt es schon die ersten Sonderfälle ..

  • Fahrzeug aus der ehemaligen DDR und bis 28.02.1992 in Verkehr gebracht -> 60 km/h
  • Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2001 in Verkehr gebracht wurden -> 50 km/h

Wichtiger und das ist auch meine Wissenslücke gewesen, wer darf fahren? Also welches Alter muss man haben?
Ich dachte 16. Keine Ausnahme, ist so. 15 für Mofa, 16 für Mopped. Basta.

Denkste Puppe.
Seit einigen Jahren schon kann man in mehreren Bundesländern die Fahrerlaubnisklasse AM bereits mit 15 Jahren erwerben.
Bereits seit 2013 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit 2017 in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dabei.
Das ganze beendete sich jedoch als Modellprojekt Ende April 2020.

Am 27.05.2020 hat sich nun auch das Kabinett in Rheinland-Pfalz durch gerungen, die “Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung” umzusetzen und den Führerschein Klasse AM ab 15 zu gestatten. Inkrafttreten wird diese Änderung mit der Verkündung im Gesetzblatt.

Es war mir völlig neu, dass Fahrerlaubnisrecht Ländersache ist. Die EU Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG ist in nationales Recht umzusetzen, dieses in Recht der Länder .. und da kann der Gesetzgeber im Fall der Fahrerlaubnisklasse AM quasi frei wählen, das Mindestalter auf 14 zu senken oder bis 18 anzuheben. Da ist man mit 15 ja echt gut dabei.

Warum ist es ein Problem, wenn das Mindestalter Ländersache ist?
Ganz einfach .. ein 15 jähriger Brandenburger kann mit seinem Mopped nicht nach Niedersachsen fahren, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft zu werden. Deswegen.
Das ist kein Witz, der Prüfling erhält nach bestandener Prüfung seinen Führerschein und einen Zettel auf dem genau steht, in welchen Bundesländern seine Fahrerlaubnis Gültigkeit hat, sofern er noch keine 16 Jahre alt ist. Alles geregelt in der “Dritten Verordnung..” nachzulesen im Bundesanzeiger, Nr 20 vom 30.04.2013. Das nennt sich dann “Bescheinigung zum Modellprojekt AM mit 15 Jahren”.

Modellprojekt .. was kam denn dabei raus?
Das Ergebnis ist eigentlich desaströs. Während die Mobilität umgehend angenommen und in den Alltag integriert wurde, legten sich beide Vergleichsgruppen wohl auch mit der Rennleitung an.
Die Gruppe AM ab 15 hatte mehr verkehrsrechtliche Delikte
jedoch …
Die Gruppe AM ab 16 verlor den Führerschein öfter
Nur männlichen Teilnehmern (also 100%) wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Kein einziges Mädel benahm sich so daneben, dass der Führerschein gelocht werden musste. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Wie das ganze noch weitergeht, bleibt sicher spannend, auch wie die Verkündung im Gesetzblatt von RLP nun ausgestaltet ist und welche Bundesländer ein 15 jähriger bereisen kann.

Wo darf man denn nun, (wenn man den Lappen schon hat)?

  • Brandenburg (muss nun gesetzl. verankert werden)
  • Nordrhein-Westfalen
  • Mecklenburg-Vorpommern (muss nun gesetzl. verankert werden)
  • Sachsen (muss nun gesetzl. verankert werden)
  • Sachsen-Anhalt (muss nun gesetzl. verankert werden)
  • Rheinland-Pfalz (ja, vrstl. Ende Mai 2020 in Verkündung)
  • Hessen
  • Thüringen (muss nun gesetzl. verankert werden)
  • Schleswig-Holstein (ab 08.05.2020)

Die Änderung basiert auf  der Fahrlerlaubnisverordnung §10 Mindestalter, in der auf § 6 Absatz 5a StVG verwiesen wird, in der die Voraussetzungen gegeben sind.

Die Beschränkung mit 15 Jahren nur in Bundesländern fahren zu dürfen, in denen von §6 Abs 5a StVG Gebrauch gemacht wird, resultiert dann wieder in der nationalen Schlüsselzahl 195, die in den Führerschein eingetragen oder zur Prüfbescheinigung dokumentiert wird.
Sobald der Inhaber der Klasse AM dann 16 Jahre alt ist, kann er auch überall rumkurven.

Grandioser Haken an der Sache, ist und bleibt die nicht einheitliche Regelung. Gilt der AM aus Thüringen auch noch in Sachsen, wenn die Probephase beendet ist und in Länderrecht gegossen werden muss? Oder muss man dann solange in Thüringen bleiben, bis man 16 ist?
Will ein AM ab 15 Fahrer von Düsseldorf nach Schwerin, kann er nicht durch Niedersachsen fahren. Er muss NRW -> Hessen -> Thüringen -> Sachsen-Anhalt -> Brandenburg ->Meck-Pomm abfahren. Das ist einfach nur dämlich, fast so dämlich, wie mit einer 50er von D’dorf nach Schwerin zu fahren .. aber da tickt jeder anders.

Was ich immer noch nicht weiss:
Haben Hamburg und Berlin eigene FEV oder orientieren sie sich an Brandenburg und Niedersachsen/SH?
Sollten eine eigene besitzen … haben ja auch eigene Verkehrsminister.
Das recherchieren wir an einem anderen Tag.

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