Ab in die Verlängerung…

wobei das natürlich der reinste Euphemismus ist, weder ist der neue Lappen länger, noch breiter .. höher schon gar nicht.

Was man nun an der einen Stelle gewinnt, also die 5-jährige Verlängerung sonst ablaufender Fahrerlaubnisklassen, in diesem Fall eh nur die CE 79, verliert man automagisch wieder. Die “neuen” Führerscheine weisen nur noch eine 15-jährige Gültigkeit auf, dann muss man eh einen neuen beantragen.

Gut, ohne Verlängerung der FE-Klassen eine Formsache, die mit einem aktuellen Lichtbild und einem halbwegs erträglichen fnanziellen Aufwand zu bewerkstelligen ist .. gab’s früher alles nicht .. aber da war eh alles besser, sogar das Wetter wie man hört.

Ich vermute allerdings, dass man bei der Neuausstellung des Führerscheins ein bisschen geschlampt hat. Es sind zwar alle Klassen enthalten, auch die brav verlängerte und die sich aus Besitzstandswahrung ergebenden aber beim lustigen Verteilen der Datumsangaben zum Erwerb der jeweiligen Klasse hat man sich mehr von Logik als von Tatsachen leiten lassen. Und Fakten gehen eigentlich vor .. Apropos Fakten, ich fände es ungleich geiler, wenn man sich angewöhnte Jahreszahlen komplett auszuschreiben. 16.07.35 .. was war da gleich noch, muss ich da meinen Führerschein wieder verlängern oder bin ich da mit dem BDM zur Kinderlandverschickung gefahren?

Klasse A1 und A2 am 02.07.2004 und die Klasse A dann am 02.07.2006. Das ist aber Falshc. Die Prüfung wurde damals (genau wie beantragt) für den Erwerb des Direkteinstiegs zu Klasse A am 02.07.2004 absolviert (und bestanden).

Damit wurde die Klasse A und die einschliessenden Klassen A1 und A2 (AM kommt ja vom B) erworben und nicht durch 2-jährigen Besitz der Klasse A2 erworben. Das hätte anhand des Geburtsjahres eigentlich hergeleitet werden können, denn ich war reichlich alt genug, den Direkteinstieg ohne Umweg über die A2 Regelung zu machen.

Das ist natürlich eine Kleinigkeit .. eine, die mittlerweile vermutlich keinerlei Rolle spielt oder spielen sollte. Ich gehe nicht davon aus, dass jetzt plötzlich ein Bussgeldbescheid wegen <irgendwas> aus dem Jahr 2005 auftaucht, die mit der R1200GS zu tun hat und man davon ausgeht, ich hätte zu dem Zeitpunkt nciht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse. Eben, wird nicht passieren. Der wäre a) seit Urzeiten verjährt und 2) wäre spätestens die Fahrerlaubnisbehörde in der Lage den korrekten Besitz der notwendigen FE-Klasse zu bestätigen. Normalerweise bestätigt diese das ja per .. äh .. Führerschein. -.-

Ok ok .. ich frag mal nach warum die Phantasiezahlen drauf schreiben oder ob das ein geheimer Code ist, der mich in schlimme Verschwörungstheorien treiben soll ..

Achja .. dass man weder jünger, noch hübscher wird um Laufe der Jahre, weiss ich selber, danke.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.